Als Systemische Beraterin/Therapeutin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht für Heilberufe. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist für mich selbstverständlich und ist natürlich auch ein Bestandteil meiner persönlichen Berufsethik.

Ich biete in der Regel pro Setting 1 – 1,5 stündige Termine an. Sicherlich hast Du schon viel über Deine Situation nachgedacht, „Zwiegespräche“ geführt, Dich mit Freunden, Familie unterhalten, Dich vielleicht „intern fortgebildet“, indem Du Ratgeber oder auch Fachbücher gelesen hast, oder Dich auch sonst wie mit Deinem Anliegen auseinandergesetzt hast? Du bist gewiss schon viele Wege gegangen, um Deine Situation in irgendeiner Weise zu verstehen und für Dich „positiver“ zu gestalten.

Systemisch arbeiten bedeutet auch, dass „System“ zu erweitern, wenn man nicht weiter weiß. Es ist daher oft hilfreich – außerhalb der eher „gewohnten Alltagskommunikation“ – Situationen oder Dinge einfach mal anders zu betrachten. Ein einziger Termin kann daher bereits neue Impulse und Anstöße geben, damit Du für Dich neue oder andere Sichtweisen erhalten kannst, um Deine Situation erfreulicher zu gestalten und Deine Wege anders gehen zu können. 

Vielleicht hast Du auch schon ein konkretes Anliegen formuliert? Prima! Bei unseren Terminen werde ich durch meine Frageweise neben den wichtigen Informationen, die ich dabei sammle, mit Dir / Euch einen (ersten) veränderten Blick auf Dein / Euer Anliegen / Situation erarbeiten.

Wenn es für Dich sinnvoll erscheint, hast Du die Möglichkeit zu unserem ersten Treffen (keine Voraussetzung) einen Fragebogen auszufüllst, den ich Dir nach Vereinbarung unseres Termins – vorzugsweise per E-Mail – gerne zukommen lasse. Dies hilft uns / Euch uns auf unseren Termin gezielter vorzubereiten, damit wir den begrenzten Zeitrahmen optimal nutzen können. Dies hilft uns zu sortieren, sich einen „Überblick“ zu verschaffen und erste Informationen zu sammeln, damit ich Dich / Euch noch auftragsorientierter unterstützen kann.

Vielleicht möchtest Du aber auch erstmal in Ruhe erzählen und einfach mal Bilanz ziehen, eine Standortbestimmung vornehmen und schauen, wie Du Deine Möglichkeiten für Dich nutzen kannst.

So oder so, kann schon ein Setting dahingehend völlig ausreichend sein, dass Du / Ihr durch die Erlangung neuer Erkenntnisse und Impulse im Sinne Deines / Eures formulierten Auftrages, eine Situation / Anliegen gut geklärt werden kann. 

Es gibt sicherlich auch nicht gaaaaaanz so leichte Themen, Lebensphasen, Situationen oder auch Symptome, die etwas längere Zeit benötigen, um sie zu verändern oder zu lösen. Rom ist ja auch nicht an einem Tag erbaut worden und Dein / Euer Anliegen, weshalb Du / Ihr Unterstützung wünscht, hat sich meist auch über einen längeren Zeitpunkt entwickelt. Es ist sicherlich bei einem ersten Termin möglich, gemeinsam zu einer realistischen Einschätzung zu kommen und nach Bedarf den weiteren Verlauf nach Deinen / Euren Bedürfnissen zu planen.

Für zeitlich umfangreichere Veränderungsprozesse biete ich „Beratungs-/ Therapiepackete“ an, die sich kostengünstiger für Dich / Euch gestalten und flexibel nach Deinen / Euren Wünschen im Verlauf terminiert und aufgeteilt werden können.

Die Frequenz der Settings können und sollten nach systemtherapeutischen Grundsätzen, dann auch in größeren Abständen (ca. 1 – 3 Monate) stattfinden. Denn so bleibt mehr Raum und Zeit, auftauchende neue Erkenntnisse und Erfahrungen zu verarbeiten und zwischen den Terminen, Veränderungen auszuprobieren. Erfahrungsgemäß sind 1,5 bis maximal 3-stündige Settings – wenn wir gerade im Prozess sind – insbesondere bei Mehrpersonensettings mit mehr als zwei Teilnehmern – sinnvoll.

Falls Ihr Fragen oder Anliegen zwischen den vereinbarten Settings habt, können wir gerne je EINEN für Euch kostenfreien Telefontermin (bis max. 30 Minuten) vereinbaren. Telefonische Termine darüber hinaus, berechne ich mit 15 Min/á 10 Euro. Selbstverständlich könnt Ihr mir aber auch Mails schreiben, für deren Beantwortung Euch keinerlei zusätzlichen Ausgaben entstehen.

Für die systemische Arbeit mit Klienten- und Klientensystemen ist eine „Auftragsklärung“ das „A&O“ in der Zusammenarbeit. Systemische Berater/-Therapeuten würden nie ungefragt (also ohne konkrete Auftragsklärung) Themen mit Klienten angehen, da im übertragenen Sinne hierdurch Grenzen überschritten werden könnten und dies für den Beratungs-/Therapieprozess wenig zieldienlich ist.

In der Regel erhältst Du / Ihr innerhalb von 1-3 Wochen einen Termin bei mir. Das hängt auch davon ab, wie flexibel Du / Ihr Eure Termine legen könnt.

Eine Terminvergabe ist grundsätzlich – je nach Stundenumfang und freien Kapazitäten – dienstags bis freitags zwischen 9:30 und 21:00 möglich. In Ausnahmefällen kann ich Dir / Euch auch außerhalb der genannten Zeiten oder auch am Wochenende einen Termin anbieten.

Systemische Beratung / -Therapie

Übersicht über mein reguläres Honorar

Preisstaffelungen

1-2 Personen

3-4 Personen  

ab 4 Personen 

1 Std.

83 Euro

120

Settings ab 4 Personen benötigen in der Regel einen höheren Zeitaufwand und können ab einer Stundenzahl von 2 Std. angefragt werden

Zusätzlich benötigte Zeit (wenn terminlich meinerseits möglich)
während eines Settings wird 15-minütig hinzuberechnet mit

10 Euro

15 Euro

1,5 Std.

110 Euro

130 

Zusätzlich benötigte Zeit (wenn terminlich meinerseits möglich)
während eines Settings wird 15-minütig hinzuberechnet mit

9 Euro

12 Euro

2 Std.

140 Euro 

160 Euro 

auf Anfrage

Zusätzlich benötigte Zeit (wenn terminlich meinerseits möglich)
während eines Settings wird 15-minütig hinzuberechnet mit

8 Euro

11 Euro

 

3 Std.

180 

220 Euro

 auf Anfrage

Zusätzlich benötigte Zeit (wenn terminlich meinerseits möglich)
während eines Settings wird 15-minütig hinzuberechnet mit

7 Euro

10 Euro

 

Die Höchstdauer eines zusammenhängenden Settings – in denen auch Pausen gemacht werden – beträgt insgesamt maximal 3,5 Stunden, inkl. Pause. Die Pausenzeiten (werden von der tatsächlichen Arbeitszeit abgerechnet) und die Aufwendung für Tee/Kaffee/Erfrischungsgetränke sind eine Serviceleistung und werden nicht zusätzlich in Rechnung gestellt.

Es ist es möglich im Verlauf eines Settings (Staffelung für 1-3 Stunden) sich für ein Beratungs-/Therapiepacket zu entscheiden, dann gelten für Dich / Euch auch rückwirkend die vergünstigten Preise im Rahmen des gebuchten Stundenkontingentes. 

Gerne könnt ihr die Preisliste für die kostengünstigeren (5/7/10 Stundenkontingente) Beratungs-/Therapiepackete per Mail anfordern oder Euch einfach telefonisch bei mir melden. Bitte beachtet in diesem Zusammenhang auch die AGB. 

Wenn Du das Honorar nicht direkt in voller Höhe aufbringen kannst, spreche mich bitte einfach an.

Nein, leider nicht. Weshalb ist das so?

Für Psychotherapie gab es bis November 2019 drei Richtlinienverfahren, deren Kosten die gesetzlichen Krankenkassen bei Antragsstellung durch einen approbierten Psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung übernommen werden konnte: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse. Festgelegt wurde dies 1999 durch das damals beschlossene Psychotherapeutengesetz. Dies macht es dem Patienten seitdem möglich, einen Psychotherapeuten mit seiner Krankenversichertenkarte wie einen Arzt aufzusuchen. Eine Überweisung durch einen Psychiater oder Neurologen (beides Ärzte) entfällt seitdem. Dies wurde möglich, weil Psychologische Psychotherapeuten aus den o.g. drei therapeutischen Verfahren ihre Ausbildung wie ein Arzt mit einer Approbationsprüfung abschließen müssen. Das Psychotherapeutengesetz wurde mit Wirkung zum 1. September 2020 neu gefasst.

Die systemische Therapie war 1999 noch ein relativ junges Verfahren, das damals Wert darauf legte, sich nicht in ein zu enges Korsett zwängen zu lassen (z. B. in welchen Zeitabständen und wie lange eine Therapiesitzung stattfinden muss). Auch pflegen systemisch arbeitende Therapeuten – aus ihrer traditionellen Haltung/Berufsethik heraus – eher einen etwas kritischeren Umgang mit „Diagnosen“, da die Entstehung und Aufrechterhaltung von Symptomverhalten, Krankheiten oder etwaigen „Störungen“ immer in Wechselwirkung mit dem Kontext verstanden wird.

Die Systemische Therapie ist seit dem 22. November 2019 als Viertes Psychotherapeutisches Richtlinienverfahren anerkannt.

Eine (diagnosenbasierte) Kostenübernahme meiner beratend/therapeutischen Angebote durch die gesetzlichen Krankenkassen ist nicht gegeben, da ich keine approbierte psychologische Psychotherapeutin mit Kassenzulassung bin, sondern Dipl. Sozialpädagogin/- Sozialarbeiterin (FH) mit entsprechenden DGSF zertifizierten systemtherapeutischen Weiterbildungen.

Mein Honorar muss deshalb von Dir/Euch als „SelbstzahlerIn“ beglichen werden und kann ggf. bei der Steuererklärung abgesetzt werden.

Informationen zur Kostenübernahme für das angebotene Systemische Gesundheitscoaching, findest Du in der nachfolgenden FAQ.  

Ja, es gibt ggf. die Möglichkeiten eine Kostenübernahme für meine beratend-/therapeutischen Arbeit bei unterschiedlichen Kostenträgern, durch eine entsprechende Antragstellung / Einzelfallentscheidung über das Jugendamt, Sozialamt oder auch Amt für Teilhabe und Soziales (z.B. Kinder- und Jugendhilfegesetz § 27.3, § 35a SGB VIII / Sozialhilfegesetz § 67 SGB XII / Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen / persönliches Budget nach § 29 SGB IX) zu beantragen. Hierfür ist in der Regel auch eine im Vorfeld entsprechende „Diagnosestellung“ (und/oder ein beschriebenes ausgeprägtes „Symptomverhalten)“ zur Vorlage bei dem zuständigen Kostenträger notwendig. Ggf. muss jedoch – dies entscheidet der Kostenträger nach Prüfung Deiner / Euren finanziellen Mittel – ein Kostenbeitrag geleistet werden.

Als DGSF zertifizierte System- / und Familientherapeutin erfülle ich zudem die Voraussetzung, um ein „Systemisches Gesundheitscoaching“ in Zusammenarbeit mit der SYSTHEB UG durchzuführen, sofern Deine Krankenkasse bereits schon Vertragspartner der SYSTHEB UG ist und Du über eine Diagnosestellung (dies kann aber variieren) aus den Bereichen:

ICD 10 / entsprechend ICD 11

F32.0, F32.1, F32.2 und F32.9 (Depression)
F33.0, F33.1, F33.2, F33.4, und F33.9 (chron. Depression)
F40.x, F41.x, F42.x (Phobien, Angst- und Zwangsstörungen)

 „verfügst“ 

Mehrere gesetzliche Krankenkassen übernehmen bereits die Kosten für ein Systemisches Gesundheitscoaching, da bereits entsprechende Kooperationsverträge mit dem Vertragspartner SYSTEB UG bestehen. Ziel des Systemischen Gesundheitscoachings ist eine wohnortnahe, schnelle Hilfe und Unterstützung für Menschen mit psychischen Erkrankungen. So können lange Wartezeiten für freie Therapieplätze vermieden und eine zügige, nachhaltige seelische Stabilisierung erreicht werden. Indem das Systemische Gesundheitscoaching die bereits vorhandenen Ressourcen und Kräfte der Klienten aktiviert und ausbaut, wird der Klient in seiner Selbstfürsorge unterstützt. Dies kann zu einer erheblichen Verbesserung des psychischen Empfindens führen. 

Gerne kannst Du mit mir Kontakt aufnehmen um gemeinsam zu überprüfen, ob eine Übernahme der Kosten des Coachings durch Deine Krankenkasse möglich ist. 

Im Sinne einer „Sozialen Gerechtigkeit“ biete ich jeden Monat einmalig (nach Verfügbarkeit) ein kostenloses 1-2-stündiges beratend/therapeutisches Setting an, für Klienten die sich dies – egal aus welchen persönlichen Gründen – aktuell finanziell nicht leisten können. Falls Du dies in Anspruch nehmen möchtest, schreibe mir bitte ganz einfach direkt zum Monatsbeginn eine Mail, mit Deinem Anliegen/Auftragswunsch. Hierbei vertraue ich darauf, dass die Inanspruchnahme  dieses für Dich kostenfreie Angebote – aus einer finanziellen Notsituation heraus geschieht. Ein Nachweis (z.B. über Lohnersatzleistungen etc.) ist nicht notwendig noch Voraussetzung, da ich hier auf Deine Ehrlichkeit vertraue.

SpendenButton

Gerne würde ich dieses Angebot ausweiten. Falls Du mich darin unterstützen kannst und magst, freue ich mich über eine Spende, die Du direkt über den ThanksButton an mich versenden kannst. 

Vielleicht möchtest Du auch jemandem (!!!die Person muss natürlich damit einverstanden sein und es für sich als sinnvoll erachten!!!) eine Freude machen oder jemanden unterstützen, der sich meine Angebote aktuell nicht selbst finanzieren kann. Dann gibt es zum Beispiel die Möglichkeit einen „Gutschein“ für meine Angebote zu erwerben, die innerhalb von 6 Monaten einzulösen/terminieren sind. 

Als „SelbstzahlerIn“ hast Du den großen Vorteil, dass keinerlei „Drittaufträge“ hinsichtlich Deines Beratungs-/Therapieauftrages bestehen und auch keine „Diagnose“ benötigt wird, damit Du meine Angebote nutzen kannst.

Eine gestellte „Diagnose“ ist in der Regel im Gesundheitssystem eine Voraussetzung um, bei den Kranken- oder Rentenversicherungen oder sonstigen öffentlichen Trägern der Sozialen Arbeit, überhaupt erst Unterstützung erhalten zu können. Das bedeutet, dass eine Diagnose über ein vorhandenes Symptom, z. B. Depression, Anpassungsstörung etc. gestellt wird und im System (der Kostenträger/primär Krankenkasse) gespeichert wird; Du musst quasi nach bestimmten Kriterien „krank genug“ für eine Psychotherapie sein und damit einverstanden sein, dass Deine Daten im Rahmen der Löschungsfristen gespeichert werden (je nach Leistungsfall bis zu 10 Jahre, bei sogenannten Blockfristen können dies auch Jahrzehnte sein) um Deine „medizinische Versorgung“ zu gewährleisten. 

Jeder Mensch kann in seinem Leben aber auch mal in eine Phase (auch ohne Krankheitswert) geraten, in der er allein nicht mehr weiter weiß und sich Unterstützung wünscht. Nicht jeder möchte aber gleich hierfür eine „offizielle“ Diagnose gestellt bekommen, denn dieser Umstand kann Nachteile beim Abschluss zum Beispiel einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebens- oder Risikolebensversicherungen, bei Kreditschutzversicherung etc. mit sich bringen oder sie kann auch ein Hindernis bei der Übernahme in ein Beamtenverhältnis darstellen.  

Aktuell ist es vielfach so, dass sich die Suche nach einer psychotherapeutischen Unterstützung bei kassenärztlichen Psychotherapien, trotz des Terminservice und Versorgungsgesetztes (TSVG) vom 11. Mai 2019, häufig immer noch sehr zeitintensiv gestaltet und mit langen Wartezeiten verbunden ist. Approbierte psychologische PsychotherapeutenInnen mit Kassensitz, sind seit 2017 gesetzlich dazu verpflichtet eine psychotherapeutische Sprechstunde (Psychotherapeutische Sprechstunde | BMG – Bundesgesundheitsministerium) anzubieten, bevor eine „psychotherapeutische Behandlung“ begonnen wird.

Es werden zu Beginn einer „psychotherapeutischen Behandlung“ zudem bis zu 5 probatorische Sitzungen von der Krankenkasse übernommen, um herauszufinden, ob der/die TherapeutIn für die „Diagnose“ passend ist und ob es methodisch und zwischenmenschlich kompatibel ist.

KlientenInnen berichten, dass sie grundsätzlich auf ein Erstgespräch (egal in welcher Form) zu lange „gewartet“ (und was passiert in der Zwischenzeit?) haben, teilweise zeitgleich bei mehreren TherapeutenInnen Sitzungen hatten, um nach mehreren Gesprächen, dann doch keinen Therapieplatz (weil es dann doch, meist seitens des/der Psychotherapeuten nicht „gepasst“ hat) bekommen haben. Dies ist oftmals zermürbend und mit einer gewissen „Frustration“ verbunden, gerade wenn man sich zeitnah eine Unterstützung wünscht. Es gibt tatsächlich „PatientInnen“, die sich zwischenzeitlich in eine stationäre Behandlung begeben, da die Wartezeiten einfach für sie zu lang sind. Eine zeitnahe Unterstützung hat für mich auch etwas mit Prävention zu tun, da sich dies meist positiv auf die Gesamtsituation auswirkt.

Die Rahmenbedingungen für Psychotherapeutische Sitzungen, sind zudem relativ eng gesteckt. In der Regel dauern die Termine 50 Minuten und finden wöchentlich statt. Zudem wird die Kostenübernahme für ein Mehrpersonensetting (beispielsweise mit dem Lebenspartner/Lebenspartnerin) nur mit einem entsprechend begründeten Antrag des/r Psychotherapeuten/In ermöglicht.

Systemische Beratung und Therapie hingegen „lebt“ im Grunde genommen, von der Arbeit mit den KlientenInnen und den (anwesenden / nicht anwesenden) Bezugssystemen.

Wir systemisch arbeitenden Berater- / und Therapeuten sind gegenüber Diagnosen eher zurückhaltend, da der Mensch mehr ist als seine Diagnose. Eine Diagnose kann selbstverständlich aber auch enorm sinnvoll und wichtig sein, wenn es um Rentenangelegenheiten, Schwerbehinderung oder um Ansprüche hinsichtlich der Kostenübernahme für eine spezielle Behandlungsform geht. Für einige Menschen ist eine Diagnosestelle aber auch dahingehend wichtig, je nach eigenem Verständnis und Nutzen, sich eher „diagnosenbasiert“ zu verstehen im Sinne von „jetzt weiß ich, warum ich mich so fühle, so handle“. „Diagnosen“ sind also „per se“ nicht etwas „Schlechtes“; es stellen sich hier eher weiterführende Fragen: Wofür ist sie gut? Wofür benötige ich sie? Welche Aus-/Wechselwirkungen hat sie auf meinen (und die des Umfeldes) Umgang damit?

Nach meiner Erfahrung und der vieler anderen systemisch arbeitenden Kollegen/Innen, kann eine Diagnosestellung auch zu einem „Labeling“ führen und dazu beitragen, dass sich „Probleme“ eher mehr stabilisieren und festsetzen, anstatt dass sie sich auflösen oder wandeln können. Oftmals erschwert sich durch den Blick – auch in der Selbst- und Fremdwahrnehmung – der „Diagnosenbrille“, die Sicht auf die vorhandenen Ressourcen und ungenutzten Möglichkeiten. Diagnosen wirken häufig – mit sich selbst und zu anderen – beziehungsgestaltend.

Fazit:
Als „SelbstzahlerIn“ hast Du den Vorteil, dass Du viel zeitnaher, flexibler und bedürfnisorientierter entscheiden kannst, mit wem, mit welchem konkreten Auftrag, wie oft und in welchen Abständen, Frequenz und in welcher Form und Terminlänge, Du die Settings in Anspruch nehmen möchtest; Du hast die Wahl…

Überlege doch mal, wenn Du magst, was Du ansonsten so im Durchschnitt für Dich selbst (Konsumgüter, Events, Urlaub…) ausgibst. Natürlich ist dies auch wichtig für das eigene Wohlbefinden. Aber meistens hilft die neue Kleidung, die neue Frisur, das neue Handy eher weniger dabei, nachhaltiger zufrieden zu sein oder vertrauensvolle zwischenmenschliche Beziehungen zu führen, als eher gut mit Dir selbst (und hierdurch mit den eigenen Bedürfnissen) verbunden zu sein. Ein Urlaub kann notwendige punktuelle Abwechslung und Entspannung bringen, aber unterm Strich ist die „Unzufriedenheit“ meist danach immer noch vorhanden. Gönne Dir die Möglichkeit, Dich mehr mit Dir selbst, Deinen Potenzialen und Möglichkeiten zu verbinden und ein (noch) erfülltes Leben zu leben.

Und zu guter Letzt: Was wir selbst bezahlen, schätzen wir oft mehr und die Erfahrung zeigt, dass SelbstzahlerInnen häufig eine größere (vermutlich auch auf der Seite der Berater/Therapeuten) Bereitschaft zeigen, Veränderungen anzugehen – denn Veränderungen sind meist nicht nur angenehm und erfordern oft Überwindung und Mut.

Ich hoffe Sie haben für sich einiges an Fragen klären können und die notwendigen Informationen beim „Schnüstern“ auf meiner Homepage erhalten, damit Sie für sich im Vorfeld einer Zusammenarbeit schon einiges klären können. Natürlich können Sie in unserer Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Anredeformen wählen.

Vielleicht hast Du / haben Sie sich gefragt, weshalb ich meine Homepage nun eigentlich in der „Du“ Form gestaltet habe. Das kann ich Dir/ Ihnen ganz einfach erklären.

Man sagt, ein „Sie“ schafft eine gewisse Distanz, schafft Abstand zu seinem Gegenüber, es ist für einige Menschen auch eine Art „Schutzraum“, eine „Grenze“, die signalisiert, „komme mir bitte (noch) nicht zu nahe“: meine Themen sind privat!

Die „Sie-Form“ ist zudem eine allgemeingültige Anredeform, wenn es darum geht, dass (sich fremde) Erwachsene miteinander kommunizieren. Im öffentlichen oder beruflichen Kontext sprechen sich häufig auch KollegenInnen untereinander und sowieso mit „Vorgesetzten“ in der „Sie-Form“ an, benutzen ggf. die Form des Vornamens in Kombination mit „Sie“. „Sie“ ist weitläufig eine Höflichkeitsform und drückt zudem auch eine gewisse „Stellung“, Rechte und Pflichten, im allgemeinen Hierarchiegefüge aus. Auch SchülerInnen „duzen“ eher nicht ihre LehrerInnen, da hier auch die Hierarchien klar strukturiert sind; die „Lernenden“ befinden sich eben nicht auf „Augenhöhe“ mit ihren LehrerInnen. Es gehört einfach irgendwie zum „Guten Ton“; „das macht man so nicht“, „das war immer schon so“.

Ebenso wenig werden „Patienten“, „Rehalibitanten“, „Teilnehmer“ oder sonstige Menschen mit Unterstützungswunsch in der Regel von den professionellen „Helfern“ „geduzt“, so sollen doch eher die „erwachsenen“ Anteile des „Hilfesuchenden“ angesprochen werden, auch wenn das „Innere Kind“ in Form verschiedener Symptomatiken oftmals zu rebellieren scheint (und sich vielleicht gar nicht gesehen und wahrgenommen fühlt). Zudem wird die Verwendung der „Sie-Form“ im Umgang mit „Hilfesuchenden“ im Allgemeinen als Methode, im Sinne einer eigenen beruflichen Abgrenzungsfähigkeit, verstanden; als Professionelle Distanz. Für mich (andere Professionelle mögen dies sicherlich anders sehen und handhaben), ist dies eher ein Ausdruck für, „ich habe Angst vor Deinen Themen (…) ich kann das nicht händeln (…) es berührt mich zu sehr (…) ich habe meinen eigenen Themen nicht geklärt (…) ich kann mich sonst nicht abgrenzen (…) „ich brauche das für meine Psychohygiene“…

Ich denke, jede/e Professionelle kann und sollte es so für sich gestalten, wie es ihrem/seinem persönlichen „Stil“ entspricht, so dass sie /er und die KlientenInnen sich authentisch wohl fühlen; im Sinne der „Autopoiesis „und so möglichst kreativ, frei und vertrauensvoll miteinander arbeiten können. 

Ich halte viel von der Begegnung mit Menschen auf „Augenhöhe“ und schätze in der sensiblen und persönlichen Arbeit mit Menschen weniger starre und hiearchiegebende Strukturen. Wenn ich Dich / Sie (als Angebot, ich fühle mich mit beidem wohl) „duze“, dann hat dies nichts mit fehlendem Respekt zu tun, ganz im Gegenteil. Für mich bist Du / sind Sie kein willkürliches „Objekt“; sondern ein Mensch – Du bist / Sie sind (subjektiv) der / die ExpertIn für Dein / Ihr eigenes Leben; viele Menschen scheinen dies manchmal „vergessen“ zu haben. Sie behandeln sich vielfach selbst wie „befehlsemfangende Objekte“, wie ein „Ding,“ das scheinbar ständig und immer zu funktionieren hat (das tut mein Kühlschrank übrigens auch), wie es – meist andere – für richtig halten.

Komm einfach (wieder) bei Dir an…

In diesem Sinne…

 

„Der Mensch wird am Du zum Ich“ (Martin Buber 1878-1965, Religionsphilosoph)

 

Natürlich können wir in unserer Zusammenarbeit jegliche Form der Ansprache miteinander wählen und dies im Verlauf auch verändern; ganz wie es für Dich / Sie hilfreich ist. 

Wenn Du Dich / Ihr Euch dafür entscheide(st), mit mir eine zeitlich befristete vertrauensvolle Arbeitsbeziehung einzugehen, prima.

Je nach Arbeitskontexten, werden Menschen mit Unterstützungswunsch in der Sozialen Arbeit als Ratsuchende, Benachteiligte, Bewohner, Besucher, Kunde, Insassen, Mündel, Mitarbeiter, etc. oder gerne auch im Gesundheitswesen als „Patienten“ bezeichnet; dies impliziert eine gewisse Sichtweise, die sich „wie ein roter Faden“ im Umgang mit den Menschen, in der Beziehungs- und in der Auftragsgestaltung widerspiegelt.

Systemisch arbeitende Berater/Therapeuten sehen die Menschen, mit denen sie ein Arbeitsbündnis eingehen als KlientenInnen und setzten sich nach bestem Wissen und Gewissen für sie ein, ohne irgendwelche beidseitigen „Abhängigkeitsstrukturen“ aufbauen oder erhalten zu wollen; damit eine „freie“ Zusammenarbeit möglich ist. KlientenInnen haben ein Anliegen, welches sie – möglichst frei von institutionellen Drittaufträgen und Zwangskontexten – mit Unterstützung klären wollen. 

Eine beidseitige gute Selbstfürsorge in unserer Arbeitsbeziehung ist mir grundlegend sehr wichtig.

Da ich keine approbierte psychologische Psychotherapeutin mit Kassenzulassung bin, kann ich Dir aus wirtschaftlichen Gründen keine 5 probatorische Sitzungen oder auch mehrere „fallbezogene“ Sprechstunden zwischen 25-50 Minuten anbieten, deren Kosten in jedem Fall von der Krankenkasse – egal ob es zu einer Zusammenarbeit kommt oder nicht – übernommen werden.

Eine faire und transparente Preis-/Leistungsgestaltung meiner Angebote – im Sinne einer Win-Win-Situation – gehört ebenso zu einer guten Selbstfürsorge, wie auch, dass Du die Möglichkeit hast, im Rahmen Deiner Selbstfürsorge zu überprüfen, ob ein Arbeitsbündnis im Sinne Deines Auftrages möglich ist. Ich bin sicherlich nicht für jeden/jede die richtige Beraterin/Therapeutin, dazu sind wir Menschen einfach zu unterschiedlich. Solltest Du vom „Bauchgefühl“ her, für Dich – auch wenn wir uns beispielsweise schon telefonisch und/oder per Mail ausgetauscht haben – im ersten gebuchten Setting merken, dass passt doch irgendwie nicht zwischen uns; dann ist das völlig in Ordnung und menschlich. In diesem Fall würde ich Dir lediglich 50 % des gebuchten (bei 1-2-stündigen) Settings in Rechnung stellen. Im Sinne meiner Selbstfürsorge räume ich mir diese „Freiheit“ ebenso ein; sollte ich für mich im Rahmen eines Erstsettings merken, dass eine Zusammenarbeit nicht möglich ist, ist dieses für Dich kostenfrei.

Wenn Du/ Ihr ein Beratungs-/Therapiepacket (ab 5-10 Stunden) in Anspruch nehmen möchte(s)t, dann können wir gerne im Rahmen der „Passungsfrage“ ein für Dich kostenfreies 30-minütiges Infogespräch terminieren.

Alles klar oder hast Du noch Fragen?

Dann nehme gerne einfach Kontakt mit mir auf

per Telefon: 01575 – 321 46 74
per Mail: info@systemischundgut.de

oder auch über den Messenger Signal


Ein noch sehr wichtiger Hinweis!

Du kannst Dich natürlich auch in dringenden Fällen an die TelefonSeelsorge Oldenburg werden.